Bereit für alles, was kommt - Der Caddy
Jetzt attraktives Leasingangebot sichern!
VW Caddy 5-Sitzer 2,0 l TDI EU6 SCR 75 kW (102 PS) Getriebe: 6-Gang-Schaltgetriebe Radstand: 2755 mm KR (Diesel)
Lackierung: Pure Grey
Innenausstattung: Titanschwarz/Soul-Soul/Schwarz
Ausstattung: Digitaler Radioempfang (DAB+), Digital Cockpit, Radio Composition mit 10" Touch- Farbdisplay, Multifunktionslenkrad, Spurhalteassistent "Lane Assist", Notbremsassistent "Front Assist" mit Fußgänger- und Radfahrererkennung, Einparkhilfe im Heckbereich, u.v.m.
Energieverbrauch (kombiniert): 5,3 l/100 km CO2-Emissionen (kombiniert): 140 g/km CO2-Klasse: E (WLTP-Werte)
UVP des Herstellers | 34.272,00 € |
Einmalige Sonderzahlung | 0,00 € |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Vertragslaufzeit | 60 Monate |
60 monatliche Leasing-Raten à | 239,00 €* |
Diese Angebot gilt nur bei Inzahlungnahme eines Fahrzeugs Fremsfabrikats oder der Marke VW und VW Nutzfahrzeuge, welches mindestens 6 Monate auf den Halter zugelassen ist.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Leasingangebot.* Alle Preise inkl. MwSt. Die Überführungspauschale und Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Händler separat. Dieses Angebot ist bis auf Weiteres gültig und nur für private Kunden.
Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Als Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.volkswagen.de oder bei uns. Weitere Motorisierungen, Farben und Ausstattungen gegen Mehrpreis bestellbar. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten.
In den Crafter Fahrzeugklassen N1, N2 und M2 wird das Kältemittel R134a verwendet. Der Crafter mit der Fahrzeugklasse M1 erhält in Verbindung mit einer Klimaanlage das Kältemittel R1234yf. Der GWP-Wert des verwendeten Kältemittels beträgt 1.430 (Kältemittel R134a) und 4 (Kältemittel R1234yf). Die Füllmengen sind abhängig vom Klimakompressor und variieren zwischen 560 – 590 Gramm. In der Caddy Fahrzeugklasse N1 wird das Kältemittel R134a verwendet. Der Caddy mit der Fahrzeugklasse M1 erhält in Verbindung mit einer Klimaanlage das Kältemittel R1234yf. Der GWP-Wert des verwendeten Kältemittels beträgt 1.430 (Kältemittel R134a) und 4 (Kältemittel R1234yf). Die Füllmengen sind abhängig vom Klimakompressor und variieren zwischen 460 – 500 Gramm. In der Amarok Fahrzeugklasse N1 wird das Kältemittel R134a verwendet. Der GWP-Wert des verwendeten Kältemittels beträgt 1.430. Die Füllmenge beträgt 600 Gramm. In der Transporter Fahrzeugklasse N1 wird das Kältemittel R134a verwendet. Der Transporter mit der Fahrzeugklasse M1 erhält in Verbindung mit einer Klimaanlage das Kältemittel R1234yf. Der GWP-Wert des verwendeten Kältemittels beträgt 1.430 (Kältemittel R134a) und 4 (Kältemittel R1234yf). Die Füllmenge beträgt 585 – 615 Gramm.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der
WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und
Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO
2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem
WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO
2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen
WLTP und NEFZ finden Sie unter
https://www.volkswagen.de/wltp.